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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 132
Alleinerzieherabsetzbetrag
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Alleinerzieherabsetzbetrag Wenn Sie Alleinerzieher sind, steht Ihnen der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Als Alleinerzieher gelten Sie, wenn Sie nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebten und für mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind (§ 106 Abs. 1 EStG) Familienbeihilfe bezogen haben. Der Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt jährlich bei einem Kind 494 € und bei zwei Kindern 669 € . Der Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um 220 € jährlich. | 8 |