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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 241

Sonstige Berichtigungen


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Sonstige Berichtigungen (Kennzahl 090)
Die "Erläuterungen" führen dazu aus:
"Diese Zeile steht für sonstige Berichtigungen zur Verfügung."
Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16: "Beispielsweise sind hier Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume zu erfassen, wobei der Steuerbetrag (und nicht die Bemessungsgrundlage) einzutragen S. 242ist. Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze des laufenden Veranlagungszeitraumes sind bereits unter der Kennzahl 000 zu berücksichtigen."
Gutschrift durch Steuerfreiheit vorjähriger Ausfuhrumsätze: "Hier sind die Gutschriften einzutragen, die sich in den Fällen des § 7 Abs. 4 zweiter Unterabsatz durch die Steuerfreiheit für (zunächst versteuerte) Ausfuhrumsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume ergeben, wenn der Ausfuhrnachweis erst im laufenden Veranlagungszeitraum eingelangt ist."
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