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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 192
Beigestelltes Personal (Fremdpersonal)
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Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) (Kennzahl 9110) Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier Ausgaben für Fremdpersonal einzutragen. Nicht einzutragen sind jene Ausgaben für Fremdpersonal, die als Herstellungskosten von Anlagegütern zu "aktivieren" (in das Anlageverzeichnis gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen) sind. | B16 |