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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 131

Angaben zum (Ehe-)Partner


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Angaben zum (Ehe-)Partner
Außer dem Familiennamen und Vornamen wird auch die Versicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer) verlangt. Durch die Versicherungsnummer können auch Angaben über das Einkommen etc. (z. B. wichtig bei Antrag auf den Alleinverdienerabsetzbetrag) überprüft werden.
Die Angaben über den Ehepartner oder über den Partner bei einer Partnerschaft mit Kind und die Einkünfte des Partners sind notwendig, damit das Finanzamt feststellen kann, ob Sie Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben. Beim Ehegatten genügt der Vorname: Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, ist der Familienname des Partners anzugeben.
Wenn Sie mit einem Partner in Gemeinschaft gelebt haben, ohne mit diesem verheiratet zu sein und ohne mehr als sechs Monate Anspruch auf einen Kinderabsetzbetrag zu haben, brauchen Sie keine Angaben über den Partner (Lebensgefährten) zu machen.
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