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Unternehmensgruppe
S. S 209Unternehmensgruppe
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Hier ist die Stellung der Körperschaft in einer
Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG 1988 idgF anzugeben. Es sind auch
Doppelnennungen möglich. So kann eine Gruppenträger-Körperschaft oder ein
Gruppenmitglied auch Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft sein. |
Die Gruppenbesteuerung, nach der die Gewinne und Verluste sämtlicher
Gruppenmitglieder beim Gruppenträger gemeinsam versteuert werden, löst ab 2005 die
Organschaftsregelung ab. Wird von der neuen Gruppenbesteuerung Gebrauch gemacht, dann
ist ein vom Gruppenträger und allen Gruppenmitgliedern unterzeichneter Gruppenantrag
beim Finanzamt einzureichen.
Zur Gruppenbesteuerung siehe den
Übersichtsartikel von Herbert Grünberger (in SWK-Heft 11/2005,
Seite S 383). Zum Vergleich mit der Organschaft siehe Beitrag von Erich
Wolf (in SWK-Heft 29/2005, Seite S 834).
Zur neuen
Gruppenbesteuerung ab 2005 siehe auch den Übersichtsartikel von Michael
Tissot in SWK-Heft 8/2004, Seite S 306, sowie von Markus
Christoph Stefaner in SWK-Heft 8/2004, Seite S 31...