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Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung
Richtigkeits- und
Vollständigkeitserklärung
Die Versicherung, dass alle Angaben nach bestem
Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form
verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle
von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur
Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die
Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit
finanzstrafrechtlich verantwortlich.
*
Körperschaftsteuersatz
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Die Körperschaftsteuer beträgt ab 2005 allgemein 25% des
steuerpflichtigen Gewinnes. |
Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die
inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften
zufließen und keiner inländischen Abzugssteuer unterliegen, beträgt 12,5% (§ 22 Abs. 2
KStG).
*
Mindest-Körperschaftsteuer
Die
Mindestkörperschaftsteuer beträgt jährlich (§ 24 Abs. 4 KStG):
•
1.092 € für Gründungsfälle,
• 1.750 € für alle GmbHs
(vgl. § 6 GmbH-Gesetz),
• 3.500 € ...