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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 238

Pauschal ermittelte Vorsteuern


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Pauschal ermittelte Vorsteuern
Unter den Kennzahlen 084, 085, 086, 069, 078, 068 und 079 sind die pauschal ermittelten Vorsteuern, die jedoch bereits unter der Kennzahl 060 enthalten sein müssen, gesondert anzuführen. Bezüglich folgender pauschal ermittelter Vorsteuern gibt es
eigene Formulare, die zur leichteren Berechnung weiterverwendet werden können, jedoch nicht abzugeben sind: Komb 11U für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe; Komb 12U für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler; Komb 10 für Handelsvertreter und Komb 9 für Künstler und Schriftsteller.
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