Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 40a EStG Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
S. 467
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(7) 1Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) die Lohnsteuer für Bezüge von kurzfristigen, im Inland ausgeübten Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, die einer ausländischen Betriebsstätte dieses Arbeitgebers zugeordnet sind, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent des Arbeitslohns erheben. 2Eine kurzfristige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 liegt nur vor, wenn die im Inland ausgeübte Tätigkeit 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt.
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift zu Abs. 7
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 3
IV. Rechtsentwicklung Rz. 8
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 9
B. Wahlrecht des Arbeitgebers zur Pauschalversteuerung (Abs. 7 Satz 1)
I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 10
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III. Verzicht auf den Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale
1. Vereinfachung des Einbehalts und...