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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 96 FGO [Freie Überzeugung des Gerichts, Urteilsbegründung]

(1) 1Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158, 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. 2Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden. 3In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2

  • III. Anwendungsbereich Rz. 7

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 9

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 10

  • B. Grundzüge der finanzgerichtlichen Überzeugungsbildung

  • I. „Gesamtergebnis des Verfahrens“ als Entscheidungsgrundlage der Überzeugungsbildung Rz. 11

  •  
    • II. Überzeugungsbildung

    • 1. Anforderungen an die Überzeugungsbildung Rz. 13

    •  
      • 2. Beweismaß - „Maß der Überzeugung“

      • a) Grundsatz: „Volle Überzeugung“ Rz. 15

      • b) Ausnahme 1: „Überwiegende Wahrscheinlichkeit“ bei Glaubhaftmachung Rz. 18

      • c) Ausnahme 2: „Größte bzw. größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ bei Verletzung der Mit...

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