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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 33 EU-DBA-SBG Anwendungsregelung

(1) Dieses Gesetz ist auf alle Streitbeilegungsbeschwerden anzuwenden, die ab dem zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr, das am oder nach dem beginnt, erwirtschaftet werden.

(2) Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland kann mit der zuständigen Behörde der anderen betroffenen Mitgliedstaaten vereinbaren, Verfahren nach diesem Gesetz auch auf Streitbeilegungsbeschwerden anzuwenden, die vor dem oder in Bezug auf Steuerjahre, die vor dem beginnen, eingereicht werden.

S. 2344

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§ 33 Abs. 1 EU-DBA-SBG regelt die zeitliche Anwendbarkeit des EU-DBA-SBG. Das EU-DBA-SBG ist auf alle Streitbeilegungsbeschwerden anzuwenden, die ab dem zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr, das am oder nach de...

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