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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 25 EU-DBA-SBG Unabhängigkeit

(1) 1Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland kann die Benennung einer bestimmten unabhängigen Person für den Beratenden Ausschuss aus jedem der folgenden Gründe ablehnen:

  • 1. die betreffende Person gehört einer der beteiligten Finanzverwaltungen an oder ist für diese tätig oder befand sich zu irgendeinem Zeitpunkt während der vorhergehenden drei Jahre in einer solchen Situation;

  • 2. die betreffende Person hat oder hatte eine wesentliche Beteiligung an oder ein Stimmrecht in der betroffenen Person oder ist oder war zu irgendeinem Zeitpunkt während der letzten fünf Jahre vor der Benennung deren Angestellter oder Berater;

  • 3. die betreffende Person bietet keine hinreichende Gewähr für Unbefangenheit in dem zu schlichtenden Streitfall oder den zu schlichtenden Streitfällen;

  • 4. die betreffende Person ist Angestellte eines Unternehmens der Steuerberatung oder erteilt auf andere Weise berufsmäßig Steuerberatung oder befand sich zu irgendeinem Zeitpunkt während der letzten drei Jahre vor der Benennung in einer solchen Situation.

2Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland kann mit den zuständigen Behörden der anderen betroff...

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