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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 3 Nr. 29 EStG [Gehälter und Bezüge der Diplomaten und Konsulatsangehörigen]

Steuerfrei sind

...

das Gehalt und die Bezüge,

  • a) die die diplomatischen Vertreter ausländischer Staaten, die ihnen zugewiesenen Beamten und die in ihren Diensten stehenden Personen erhalten. 2Dies gilt nicht für deutsche Staatsangehörige oder für im Inland ständig ansässige Personen;

  • b) der Berufskonsuln, der Konsulatsangehörigen und ihres Personals, soweit sie Angehörige des Entsendestaates sind. 2Dies gilt nicht für Personen, die im Inland ständig ansässig sind oder außerhalb ihres Amtes oder Dienstes einen Beruf, ein Gewerbe oder eine andere gewinnbringende Tätigkeit ausüben;

...

S. 66

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 3

  • III. Anwendungsbereich Rz. 4

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 7

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 8

  • B. Voraussetzungen der Steuerbefreiung

  • I. Gehalt und Bezüge (Nr. 29) Rz. 15

  •  
    • II. Die Befreiung für Diplomaten (Nr. 29 Buchst. a)

    • 1. Diplomatische Vertreter, zugewiesene Beamte und Dienstpersonal (Nr. 29 Buchst. a Satz 1) Rz. 16

    • 2. Ausnahme von der Befreiung (Nr. 29 Buchst. a Satz 2) Rz. 20

  •  
    • III. Die Befreiung für Berufskonsuln (Nr. 29 Buchst. b)

    • 1. Berufskonsuln, Konsulats...

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