Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 8 UmwStG Vermögensübergang auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen
S. 1239
(1) 1Wird das übertragene Vermögen nicht Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers, sind die infolge des Vermögensübergangs entstehenden Einkünfte bei diesem oder den Gesellschaftern des übernehmenden Rechtsträgers zu ermitteln. 2Die §§ 4, 5 und 7 gelten entsprechend.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3 und § 22 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
IV. Rechtsentwicklung Rz. 8
B. Rechtsträger ohne Betriebsvermögen Rz. 15
C. Fehlen einer unbeschränkten Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht Rz. 17
Schrifttum:
Stimpel, Umwandlung von Kapital- in Personengesellschaften nach dem UmwSt-Erlass 2011, GmbHR 2012, 123.
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick
1
Der Zweite Teil des UmwStG behandelt die Verschmelzung von Körperschaften auf eine Personengesellschaft oder natürliche...