Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 7 UmwStG Besteuerung offener Rücklagen
1Dem Anteilseigner ist der Teil des in der Steuerbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes, der sich nach Anwendung des § 29 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes ergibt, in dem Verhältnis der Anteile zum Nennkapital der übertragenden Körperschaft als Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zuzurechnen. 2Dies gilt unabhängig davon, ob für den Anteilseigner ein Übernahmegewinn oder Übernahmeverlust nach § 4 oder § 5 ermittelt wird.
S. 1235
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
IV. Rechtsentwicklung Rz. 7
B. Besteuerung der offenen Rücklagen (Satz 1)
I. Grundsatz der Vollausschüttung Rz. 15
II. Kapitalertragsteuerabzug Rz. 17
C. Anwendbarkeit unabhängig von Ermittlung des Übernahmeergebnisses (Satz 2) Rz. 20
Schrifttum:
Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Förster/Felchner, Umwandlung von Kapitalges...