Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 2 KStG Beschränkte Steuerpflicht
Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind
1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften;
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 3
IV. Rechtsentwicklung Rz. 6
B. Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht nichtansässiger Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
I. Territoriale Voraussetzungen (Geschäftsleitung und Sitz im Ausland) Rz. 19
III. Personenvereini...