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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 011

Bilanzänderung: Investitionsrücklage

Sollte eine Investitionsrücklagenbildung durch eine Bilanzänderung erfolgen, bedurfte dies der Zustimmung der Abgabenbehörde. - (§ 4 Abs. 2 EStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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