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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 11
Bilanzänderung: Investitionsrücklage
•Sollte eine Investitionsrücklagenbildung durch eine Bilanzänderung erfolgen, bedurfte dies der Zustimmung der Abgabenbehörde. - (§ 4 Abs. 2 EStG), (Abweisung)
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