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Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG: Immer eine Investitionsbegünstigung?
Überlegungen zur Übertragung stiller Reserven aus Rentabilitätssicht
Die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven soll im Fall der Auflösung stiller Reserven bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes eine investitionsfördernde Maßnahme darstellen.Die Übertragung steht dem Steuerpflichtigen frei. Die Wahlmöglichkeit verlangt somit regelmäßig eine Entscheidung, ob eine Übertragung vorteilhaft ist. Im Rahmen dieses Beitrages werden Faktoren bestimmt, welche diese Entscheidung beeinflussen. Die Literatur in diesem Zusammenhang ist vor allem durch die Diskussion rechtlicher Probleme gekennzeichnet.Betriebswirtschaftliche Arbeiten zu diesem Thema sind trotz der steuerlichen Dynamik selten und älteren Datums.
I. Darstellung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen
Scheiden Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen aus und werden dabei stille Reserven aufgedeckt, können diese unter definierten (taxativ aufgezählten) Voraussetzungen auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen werden. Neben einer Mindestzugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen ist nach § 12 Abs. 3 EStG die Übertragung im wesentlichen nur auf ähnliche wie die veräußerten Wirtschaftsgüter beschränkt. Werden die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort auf ein anderes W...