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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 018

Ehescheidung: Ausgleichszahlung

Bei den in Folge einer Ehescheidung zu leistenden Ausgleichszahlungen handelt es sich um der familiären Sphäre zuzuordnende Leistungen, die nach § 20 Abs. 1 Z 4 i. V. m. § 20 Abs. 3 EStG 1988 vom Abzug als Sonderausgaben ausgeschlossen sind. - (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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