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Mögliche Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Mindestkörperschaftsteuerregelungen
Der Fachsenat weist weiters darauf hin, daß derzeit keine Beschwerde betreffend die allfällige Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Mindestkörperschaftsteuerregelung beim VwGH anhängig ist. Der Fachsenat weist darauf hin, daß jede Fassung der Mindestkörperschaftsteuerregelung (ab 1995) beim EuGH auf deren Gemeinschaftsrechtskonformität geprüft werden kann und soll. Berufsangehörige, die sich vor dem Schritt zum VwGH befinden, sind eingeladen, sich beim Fachsenat zu melden, da der Fachsenat gerne fachliche Hilfestellung durch Dr. Fraberger für die Beschwerdeführung geben würde.