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Bescheidberichtigung: Voraussetzung
•Als Voraussetzung für eine Bescheidberichtigung ist unter anderem die Frage zu prüfen, ob eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt; dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. - (§ 293 b BAO), (Abweisung)
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