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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 016

Bescheidberichtigung: Voraussetzung

Als Voraussetzung für eine Bescheidberichtigung ist unter anderem die Frage zu prüfen, ob eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt; dies wird dann zu bejahen sein, wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. - (§ 293 b BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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