Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 011

Gerichtsgebühr: Bemessungsgrundlage

Nach ständiger hg. Judikatur stellt die Vereinbarung eines Benützungsentgeltes „bis zur Räumung" (ohne zeitliche Befristung der Zahlungsfrist) eine Leistung auf unbestimmte Dauer dar und unterliegt der Gerichtsgebühr mit einer Bemessungsgrundlage des zehnfachen Jahresbetrages. - (§ 18 GGG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...