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Sonderausgaben: Nachversteuerung
•Bei Vorliegen eines für die Nachversteuerung maßgebenden Sachverhaltes ist die Berücksichtigung der geltend gemachten Versicherungsprämien als Sonderausgaben von vornherein ausgeschlossen. - (§ 18 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Präsidentenbeschwerde)
(2 Erk., , 0220)