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Bierlieferungsvertrag: Rechnung
•Verpflichtet sich mit einem Bierlieferungsvertrag der Abnehmer zum Getränkebezug und der Lieferant, über entsprechenden Wunsch einen einmaligen Geldbetrag zu leisten, kann dieser Vertrag nicht als Rechnung im Sinne des UStG angesehen werden. - (§ 11 Abs. 14 UStG), (Abweisung/Präsidentenbeschwerde)
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