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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 015

Fremdenverkehrsabgabe: Verkürzung

Im Zusammenhang mit der Verkürzung der Fremdenverkehrsabgabe ist gegebenenfalls zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer ein Irrtum zuzugestehen ist oder nicht; danach bedarf es der weiteren Feststellung, ob ein solcher Irrtum entschuldbar ist. - (§ 5 VStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 Erk., , 0180)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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