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GmbH-Geschäftsführer: Haftung
•Eine Haftung des ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für Abgabenschuldigkeiten der GmbH läßt sich durch die Aussage der Behörde, daß der Irrtum des Beschwerdeführers über eine bestehende Umsatzsteuergutschrift nicht haftungsbefreiend wirke, in dieser allgemeinen Form nicht begründen. - (§ 9 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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