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EuGH: Unerlaubtes Glücksspiel
•Mehrwertsteuer: Unerlaubtes Glücksspiel steuerfrei
Urteilstenor des EuGH: „Die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels – hier: des Roulettespiels – fällt in den Anwendungsbereich der 6. MWSt-RL ... Artikel 13 Teil B Buchstabe f dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat diese Tätigkeit nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist."
( Fischer, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Finanzgerichts Baden-Württemberg)
Anmerkung: Der diesem Urteil zugrundeliegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf zunächst die Frage, ob unerlaubtes und strafbares Glücksspiel dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer unterliegt. Strittig war weiters, ob ein Mitgliedstaat (hier: Deutschland) die Veranstaltung eines Glücksspiels (hier: Roulettespiel) der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspieles durch eine zugelassene öffentliche Spielbank mehrwertsteuerfrei ist.
Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt der EuGH zunächst seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Goodwin), wonach di...