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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite T 046

Gemeinschaftswidrigkeit von Tourismusabgaben

Mag. Dr. Thomas Keppert

Der EuGH hat am die mündliche Verhandlung vor der Fünften Kammer des Gerichtshofes hinsichtlich der allfälligen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Steiermärkischen, Tiroler und Kärntner Tourismusabgaben abgehalten. Mit dem Urteil des EuGH ist etwa drei bis sechs Monate nach Abhaltung der mündlichen Verhandlung zu rechnen.

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