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Gemeinschaftswidrigkeit von Tourismusabgaben
Der EuGH hat am die mündliche Verhandlung vor der Fünften Kammer des Gerichtshofes hinsichtlich der allfälligen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Steiermärkischen, Tiroler und Kärntner Tourismusabgaben abgehalten. Mit dem Urteil des EuGH ist etwa drei bis sechs Monate nach Abhaltung der mündlichen Verhandlung zu rechnen.