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Verfahren: Berufung
•Der Umstand, daß eine Berufung kein substantiiertes Vorbringen enthält, befreit die Abgabenbehörde nicht von ihrer Verpflichtung, den Sachverhalt, der der Abgabenvorschreibung zugrunde liegt, entsprechend darzustellen. - (§ 288 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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