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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 014

Verfahren: Parteiengehör

Eine nur 5 Minuten dauernde Schlußbesprechung nach einer durchgeführten Betriebsprüfung ist nicht als Verletzung des Parteiengehörs zu werten, weil es dem Steuerpflichtigen frei stand, im Berufungsverfahren alles Zweckdienliche vorzubringen. - (§ 115 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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