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Wie die Konsumenten vor dem Euro geschützt werden
Eine Darstellung der geltenden und geplanten Konsumentenschutzbestimmungen zur doppelten Währungsangabe bei der Umstellung auf den Euro
Seit ist der Euro die Währung Österreichs. Die Diskussion, wie die Konsumenten bei der Euro-Einführung am besten geschützt werden, ist aber noch längst nicht abgeschlossen. Einige gesetzliche Regelungen sind bereits mit in Kraft getreten, wie z. B. die Änderung des Preisauszeichnungsgesetzes und die Bestimmungen über Verträge mit Endverbrauchern. Zum EWAG (Euro-Währungsangabengesetz) liegt ein aktueller Entwurf vom vor, die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Das BMW hat in Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung der doppelten Währungsangabe im Euro-Umstellungszeitraum mit den anderen Teilnehmerländern der EWWU Kontakt aufgenommen. Dabei kam heraus, daß außer Österreich nur Portugal Vorbereitungen für eine gesetzliche Regelung zur verpflichtenden doppelten Währungsangabe gegenüber Verbrauchern trifft. Alle anderen Staaten streben eine doppelte Währungsangabe auf freiwilliger Basis an.
I. Empfehlung der Kommission vom zur doppelten Angabe von Preisen und sonstigen Geldbeträgen (98/287/EG)
Die Kommission der europäischen Gemeinschaften hat eine Empfehlung zur doppelten Angabe von Preisen und Geldbeträgen erlassen. Die Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten und an alle Wirtschaftsakteur...