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Vorsteuer bei Schätzung
•Im Rahmen einer Schätzung können nur solche Vorsteuern berücksichtigt werden, bei denen die Annahme berechtigt ist, daß sie ursprünglich ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden sind. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)
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