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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite T 047

Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 2 Abs. 5 UStG als unechte Umsatzsteuerbefreiung

Mag. Dr. Thomas Keppert

Das korrespondierende Mitglied des Fachsenats, Hofrat des VwGH Univ.-Doz. Dr. Nikolaus Zorn, hat im Rahmen einer Tagung in Innsbruck am eine interessante gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation der geltenden Bestimmungen zur umsatzsteuerlichen Liebhaberei vorgetragen. Nach der Judikatur des EuGH (, Rs. C-230/94, Enkler) kommt es für die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft ausschließlich darauf an, daß die Betätigung nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird. Keine Relevanz hat das Ergebnis einer Tätigkeit. Mit dieser EuGH-Judikatur in Kollision steht § 6 LVO, demzufolge Vermietungen nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO nur dann als unternehmerische Tätigkeit i. S. d. UStG anzusehen sind, wenn sie innerhalb des vorgegebenen absehbaren Zeitraums zu einem Gesamtüberschuß führen. Nach den Vorgaben der EuGH-Judikatur liegt demgegenüber bei Vermietungen nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO infolge der nachhaltigen Einnahmenerzielungsabsicht jedenfalls eine unternehmerische Tätigkeit vor. Hofrat Zorn meint, daß diese Kollision von nationalem und Gemeinschaftsrecht beseitigt werden kann, indem die nationalen Bestimmungen gemeinschaftskonform dahingehend interpretiert werden, daß bei einer unter § 1 ...

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