Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 013

Uneinbringliche Forderungen

Sind die Forderungen als uneinbringlich anzusehen, dann sind sie nach den Bewertungsgrundsätzen schon nach dem Prinzip der Bilanzwahrheit in die Bilanz nicht mehr aufzunehmen; ob durch früher gesetzte Einbringungsmaßnahmen die eingetretene Uneinbringlichkeit der Forderungen verhindert hätte werden können, ist für die Frage der gebotenen Abschreibung zum Bilanzstichtag uneinbringlich gewordener Forderungen ohne Belang. - (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...