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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 011

sonstige Bezüge: Pensionsabfindung

Selbst wenn den Hinterbliebenen eine Rentenoption eingeräumt worden wäre, diese aber nicht ausgeübt worden ist, sind die strittigen Zahlungen aufgrund des primären Kapitalanspruches, nicht jedoch in Abgeltung eines gar nicht geltend gemachten Anspruches auf Rentenzahlung geleistet worden, solcherart kann von einer Pensionsabfindung keine Rede sein. - (§ 67 Abs. 8 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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