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Zinsaussetzung: Fremdvergleich
•Fehlen klare vertragliche Abmachungen zwischen der GmbH und dem an ihr beteiligten Gesellschafter, liegen auch keine klaren vertraglichen Abmachungen betreffend die näheren Konditionen für die Zinsaussetzung vor und wird unter anderem kein Tilgungsplan erstellt, ist dies zweifellos nicht fremdüblich. - (§ 8 KStG), (Abweisung)
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