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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 013

Vorsteuerabzug: Voraussetzung

Eine GmbH beginnt nicht erst ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Firmenbuch, sondern bereits mit/zu dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen ist und die zu gründende Gesellschaft nach außen in Erscheinung tritt; die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug liegen somit vor. - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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