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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 15
Ausgleichsabgabe Tirol
•Die Anmietung von Stellplätzen allein befreit noch nicht von der Pflicht zur Leistung einer Ausgleichsabgabe. - (§ 9 Tiroler Bauordnung), (Abweisung)
(, 0091)