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SWK 6, 15. Februar 1999, Seite R 015

Ausgleichsabgabe Tirol

Die Anmietung von Stellplätzen allein befreit noch nicht von der Pflicht zur Leistung einer Ausgleichsabgabe. - (§ 9 Tiroler Bauordnung), (Abweisung)

(, 0091)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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