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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 307a Vorteilszuwendung

Aichinger

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
13
II.
Tatsubjekt
4
III.
Äußere Tatseite
5, 6
IV.
Innere Tatseite
79
V.
Abgrenzung
1016
VI.
Strafe
17, 18

I. Allgemeines

1

Durch das 2. AntiKorrG, BGBl 1982/205, wurden in § 307 Abs 2 erstmals Vorteilszuwendungen für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften unter Strafe gestellt. Mit dem StRÄG 1998, BGBl I 1998/153, wurde der Begriff „Vermögensvorteil“ durch „Vorteil“ ersetzt, durch das StRÄG 2008, BGBl I 2007/109, und das KorrStrÄG 2009, BGBl I 2009/98, diese Bestimmung novelliert und durch das KorrStrÄG 2012, BGBl I 2012/61, die nunmehr geltende Fassung geschaffen. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug („PIF-Richtlinie“) durch BGBl I 2019/111 wurde ein neuer Abs 3 eingefügt.

2

Zum geschützten Rechtsgut vgl § 304 Rz 2.

3

§ 307a Abs 1 pönalisiert die ungebührliche Vorteilszuwendung für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts.

II. Tatsubjekt

4

Täter kann jeder sein (Allgemeindelikt), Adressat nur ein Amtsträger (iSd § 74 Abs 1 Z 4a) oder ein...

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