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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 312a Folter

Christoph Aichinger

Schrifttum

Mitgutsch/M. Brandstetter, Neues aus dem Besonderen Teil des StGB, in: Mitgutsch/Wessely (Hrsg), Jahrbuch Strafrecht BT 2013, 13; Salimi, Neuer Folterparagraf, auch für ORF-Redakteure? Die Presse 2012/48/06.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2- 5
III.
Tatobjekt
6
IV.
Äußere Tatseite
7- 10
V.
Innere Tatseite
11, 12
VI.
Strafe
VII.
Abgrenzung und Konkurrenzen
14- 17

I. Allgemeines

1

Mit der Dienstrechts-Novelle 2012, BGBl I 2012/120, wurde § 312a in das StGB eingefügt; dies, um der Empfehlung des UN-Anti-Folterkomitees vom November 2005 und der Kriminalisierungsverpflichtung von Art 4 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl 1987/492) nachzukommen (vgl EBRV 2003 BlgNR 24. GP 28). Der Tatbestand entspricht weitgehend seinem Wortlaut nach Art 1 Abs 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl 1987/492). § 312a findet sich in § 64 Abs 1 Z 4c aufgezählt, wodurch auch eine im Ausland begangene Tathandlung ohne Rücksicht auf die Gesetze des Tatorts bestraft wird, sofern der Täter oder das Opfer Österreicher ist, durch die Tat österreichi...

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