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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 177a Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2, 3
III.
Tathandlungen
4- 7
IV.
Innerer Tatbestand
8
V.
Strafe
9, 10
VI.
Konkurrenz
VII.
Im Ausland begangene Taten

I. Allgemeines

1

Die §§ 177a bis 177c wurden zur Umsetzung internationaler und europarechtlicher Vorgaben geschaffen (siehe dazu Flora, SbgK § 177a Rz 1 ff; Aicher-Hadler, WK2 §§ 177a-177c Rz 2; Kienapfel/Schmoller, BT III §§ 177a-177b Rz 5 f). Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2018 wurde der Begriff „atomar“ durch „nuklear“ und „radiologisch“ ersetzt, um Art 3 Abs 1 lit f RL (EU) 2017/251 zur Terrorismusbekämpfung umzusetzen, denn der Begriff „atomar“ erfasst vom Wortlaut her nicht radiologische Waffen. Damit führt die Novelle zu einer Ausdehnung der Strafbarkeit.

II. Tatobjekt

2

Der Begriff des Kampfmittels ist den §§ 280 und 320 Abs 1 Z 3 entnommen (EBRV StRÄG 1996, 50; Aicher-Hadler, WK2 §§ 177a-177c Rz 4; Flora, SbgK § 177a Rz 10; Kienapfel/Schmoller, BT III §§ 177a-177b Rz 10 ff) und erfasst somit „alle Gegenstände, die zur Ausrüstung für den Kampf, also für bewaffnete Auseinandersetzungen, bestimmt sind“ (EBRV 1971, 423). Neben Waffen und Munition fall...

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