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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 207 Sexueller Mißbrauch von Unmündigen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatsubjekt
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3- 11
IV.
Innere Tatseite
12, 13
V.
Straflosigkeit nach Abs 4
14- 16
VI.
Abgrenzung
18- 24
VII.
Strafe
VIII.
Konkurrenz
26- 30

I. Tatsubjekt

1

Subjekt der Tat kann sowohl eine Person männlichen als auch eine solche weiblichen Geschlechts sein.

II. Tatobjekt

2

Objekt der Tat ist - so wie nach § 206 - eine Person männlichen oder weiblichen Geschlechts unter 14 Jahren. Es gilt daher das bei § 206 Rz 2 Gesagte. Ein Mindestalter oder eine gewisse Verstandesreife sind nicht Voraussetzung (SSt 17/163, 21/54, 2005/60). Daher können insb auch solche Kinder Deliktsobjekt sein, denen gar nicht bewusst wird, dass sie Opfer eines unzüchtigen Angriffs sind bzw die den sexuellen Sinn der Handlung nicht verstehen (vgl Nowakowski 154).

III. Äußere Tatseite

3

Aufgrund der ausdrücklichen Subsidiaritätsklausel gegenüber § 206 sind von § 207 nur solche geschlechtlichen Handlungen erfasst, die nicht im Beischlaf oder einer diesem gleichzusetzenden Handlung bestehen. Es sind drei Deliktsfälle zu unterscheiden:

  • Abs 1: Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an der unmündigen Person bzw Vornehmenlassen einer solchen Handlung durch di...

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