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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 29 Zusammenrechnung der Werte und Schadensbeträge

Alexander Tipold

Schrifttum

Hockl, Deliktseinheit oder ‑mehrheit bei Zusammenrechnung gem § 29 StGB? JBl 1996, 560; Ratz, § 28 Abs 2 SMG als tatbestandliche Handlungseinheit und der Zusammenrechnungsgrundsatz nach § 28 Abs 4 Z 3 SMG, JBl 2005, 294; Schmoller, Neue Akzente in der Rechtssprechung zu § 29 StGB? JBl 1998, 348; Schmoller, Zusammenrechnung von Suchtgiftmengen und Anzahl der verwirklichten Delikte, in Burgstaller-FS (2004), 133; Wegscheider, Die echte Konkurrenz im Strafrecht, ÖJZ 1980, 617.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zusammenrechnungsprinzip
1
II.
Voraussetzungen für die Anwendung des § 29
2- 8
III.
Geltung des Zusammenrechnungsprinzips im Nebenstrafrecht
9

I. Zusammenrechnungsprinzip

1

§ 29 normiert das Zusammenrechnungsprinzip: Hängt die Strafdrohung von Wertgrenzen ab und liegen dem Täter mehrere Taten derselben Art (gleichartige Realkonkurrenz; vgl Hochmayr, SbgK § 29 Rz 7, 23) zur Last, so sind für die Ermittlung der anzuwendenden Strafdrohung die Werte oder Schadensbeträge zusammenzurechnen; strafsatzbestimmend ist demnach die Summe der Werte oder Schadensbeträge.

II. Voraussetzungen für die Anwendung des § 29

2

Voraussetzung für die Anwendung des § 29 ist, dass

a)

dem Täter mehrere Taten derselben A...

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