Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020

§ 162 Vollstreckungsvereitelung

Margarethe Flora

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
A.
Tatobjekt
46
B.
Begehungsformen
7, 8
C.
Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung des Gläubigers
915
IV.
Innere Tatseite
V.
Vollendung – Versuch
VI.
Beteiligung mehrerer
VII.
Abgrenzung
19, 20
VIII.
Strafe
2124
IX.
Konkurrenz
25, 26
X.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

§ 162 schützt das Recht des Gläubigers auf Befriedigung seines Anspruchs gegen den Schuldner durch Zwangsvollstreckung (Einzelexekution). Während die Vorläuferbestimmung des § 1 ExVG (RGBl 1883/78) als Absichtsdelikt konzipiert war und nur auf eine dem Schuldner drohende oder bereits im Zuge befindliche Zwangsvollstreckung abgestellt hatte, ist § 162 ein Erfolgsdelikt, das neben der Vereitelung oder Schmälerung der Befriedigung des Gläubigers in einem schon anhängigen Exekutionsverfahren auch die Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefriedigung durch Zwangsvollstreckung überhaupt pönalisiert. Der Aufbau des Tatbestands entspricht, abgesehen vom Erfordernis einer Gläubigermehrheit, weitgehend dem ...

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