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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

1. Aufl. 2019

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 307a Vorteilszuwendung

Christoph Aichinger

Schrifttum

S bei § 302 und § 304.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1- 3
II.
Tatsubjekt
4
III.
Äußere Tatseite
5, 6
IV.
Innere Tatseite
7- 9
V.
Abgrenzung
10- 16
VI.
Strafe
17, 18

I. Allgemeines

1

Durch das 2. AntiKorrG, BGBl 1982/205, wurden in § 307 Abs 2 erstmals Vorteilszuwendungen für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften unter Strafe gestellt. Mit dem StRÄG 1998, BGBl I 1998/153, wurde der Begriff „Vermögensvorteil“ durch „Vorteil“ ersetzt, durch das StRÄG 2008, BGBl I 2007/109, und das KorrStrÄG 2009, BGBl I 2009/98, diese Bestimmung novelliert und durch das KorrStrÄG 2012, BGBl I 2012/61, die nunmehr geltende Fassung geschaffen.

2

Zum geschützten Rechtsgut vgl § 304 Rz 2.

3

§ 307a Abs 1 pönalisiert die ungebührliche Vorteilszuwendung für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts.

II. Tatsubjekt

4

Täter kann jeder sein (Allgemeindelikt), Adressat nur ein Amtsträger (iSd § 74 Abs 1 Z 4a) oder ein Schiedsrichter (iSd § 74 Abs 1 Z 4c). Zum Begriff des Amtsträgers bzw des Schiedsrichters vgl die Ausführungen zu § 74 Z 4a und 4c (s bei § 74). Korrespondierend zu § 305 Abs 1 wird der von einem Gericht oder einer anderen Behörde für ein best...

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