StGB | Strafgesetzbuch inklusive Update 2020
1. Aufl. 2020
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§ 168c Ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Schrifttum
Fischler, Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften – eine gemeinsame Aufgabe von Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission, ÖJZ 1997, 52; Glaser/Kert, Richtlinie zur Bekämpfung von EU-Betrug angenommen, ZWF 2017, 290; Kert, Der strafrechtliche Schutz der finanziellen Interessen der EU, ZWF 2019, 131; Staffler, Schutz der finanziellen Interessen der Union mittels Strafrecht, ZfRV 2018, 52; Tipold, Umsetzung von EU Vorgaben: Betrugsbekämpfung und die Richtlinien Jugendstrafverfahren und Prozesskostenhilfe – die Ministerialentwürfe, JSt 2019, 389.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Äußere Tatseite | |||
A. | Tatobjekt | |||
1. | Mittel oder Vermögenswerte aus Europäischen Haushalten | |||
2. | Ausgaben in Zusammenhang mit einer Auftrags- vergabe | |||
B. | Tathandlung | |||
1. | Betrugsvariante | |||
2. | Missbräuchliche Verwendung | |||
3. | Vermögensschaden? | |||
III. | Innere Tatseite | |||
IV. | Strafe | |||
A. | Grundstrafdrohung | |||
B. | Wertqualifikationen (§ 168c Abs 3 erster Fall und 4) | |||
C. | Kriminelle Vereinigung (§ 168c Abs 3 zweiter Fall) | |||
V. | Konkurrenzen | |||
A. | Förderungsmissbrauch (§ 153b) | |||
B. | Be... |