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ZWF 6, November 2017, Seite 290

Richtlinie zur Bekämpfung von EU-Betrug angenommen

Severin Glaser und Robert Kert

Nach fünfjährigen intensiven Verhandlungen verabschiedeten im Sommer 2017 der Rat und das Europäische Parlament die Richtlinie (EU) 2017/1271 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL). Die RL enthält Mindestvorschriften für den strafrechtlichen Schutz durch die Mitgliedstaaten. Sie ersetzt das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom (PIF-Übereinkommen) samt den dazugehörigen Protokollen.

Nach Art 2 fallen unter „finanzielle Interessen der Union“ sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte, die durch den Haushaltsplan der Union, die Haushaltspläne der nach den Verträgen geschaffenen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union oder die von diesen direkt oder indirekt verwalteten und überwachten Haushaltspläne erfasst, erworben oder geschuldet werden. Klärung brachte die RL in der seit Langem umstrittenen Frage, ob auch der MwSt-Betrug in den Anwendungsbereich der RL fallen soll. Während die Europäische Kommission dies bereits für das PIF-Übereinkommen vertreten hat, wurde im Erläuternden Bericht des Rates zum Betrugs-Übereinkommen die Ansicht vertreten...

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