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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 74
USt: Unternehmereigenschaft
•Hat jemand im Veranlagungszeitraum tatsächlich Anstalten zur Einnahmenerzielung getroffen, so ist er als Unternehmer anzusehen. - (§ 2 Abs. 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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