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SWK 25, 1. September 1999, Seite K 017

Einkommensteuer - Darlehen des Kindes mit von Eltern geschenkten Geldmitteln

Darlehen des Kindes mit von Eltern geschenkten Geldmitteln (§ 4 Abs. 4 EStG)

Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft in einem Notariatsakt, seinen Kindern Geldbeträge unter der Bedingung zu schenken, daß sie der Gesellschaft sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen sind, können die „Zinsen" nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zinsen für die Nutzung von Darlehensbeträgen, die den Kindern von einem nicht an der Personengesellschaft beteiligten Elternteil geschenkt werden, können als Betriebsausgaben abziehbar sein, soweit die Beträge tatsächlich aus dem Vermögen dieses (nicht an der Gesellschaft beteiligten) Elternteiles stammen (BFH , IV R 60/98, in BB 1999, 1589).

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