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Einkommensteuer - Rückstellungen und Wertberichtigungen bei Veräußerung
Rückstellungen und Wertberichtigungen bei Veräußerung (§§ 24, 32 EStG)
Kam es zu einem Streit über die Höhe des Veräußerungspreises und der Entsorgungskosten alter Betriebsanlagen, dann ist bei werterhellenden Umständen am Bilanzstichtag eine Wertberichtigung vorzunehmen. Wird im Zivilverfahren der Forderungsverlust bestätigt, dann ist im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung dieser Umstand zu berücksichtigen. Korrekturen im Zusammenhang mit Betriebsveräußerungen sind nicht im Rahmen des § 32 EStG, sondern im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung vorzunehmen (LS 51/99 in FJ 1999, 203).