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SWK 25, 1. September 1999, Seite R 73
GreESt: Erwerbsvorgänge
•Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH löst jeder Erwerbsvorgang selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht aus; demnach stellt eine Anteilsvereinigung und nachfolgende Verschmelzung je einen gesondert zu beurteilenden Erwerbsvorgang dar. - (§ 1 Abs. 3 GrEStG 1955), (Abweisung)
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